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„NEIN heißt NEIN“ bald Gesetz – Lieber spät als nie! „NEIN heißt NEIN“ bald Gesetz – Lieber spät als nie!
NEIN heißt NEIN! Gute Nachrichten für alle Frauen: Die Reformierung des Sexualstrafrechts soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch sein „NEIN heißt NEIN“ bald Gesetz – Lieber spät als nie!

Gute Nachrichten für alle Frauen: Die Reformierung des Sexualstrafrechts soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch sein.

So hatten die traurigen und schockierenden Vorfälle in Köln letztlich etwas Positives bewirkt. Im neuen Gesetz soll nun der Grundsatz „NEIN heißt NEIN “ eingearbeitet werden. Das heißt, der Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ soll nun eingeführt werden. Zukünftig wird also auch das verharmlost „Grapschen“ genannte sexuell getriebene Anfassen von Frauen gegen ihren Willen strafbar sein. Solch demütigenden Respektlosigkeiten wird damit ein klarer Riegel vorgeschoben.

Frau mit erhobenem Zeigefinger, Foto: CFalk_pixelio.de

Frau mit erhobenem Zeigefinger, Foto: CFalk_pixelio.de

Für den Tatbestand einer Vergewaltigung genügt es künftig, wenn das Opfer die sexuelle Handlung erkennbar ablehnt. Eigentlich entlockt einem das ein erstauntes: Hallo? Das gab es bisher noch nicht? Wo leben wir? Im Mittelalter oder in irgendwelchen rückständigen Ländern? Hier in Deutschland mussten sich Frauen bisher von Männern begrapschen lassen? Echt?

Naja, ok, lieber spät als nie!

Eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap für das ARD-Morgenmagazin brachte folgende Ergebnisse: Über 80% der Befragten befürworten eine Reform. Nur 10% lehnten eine Reformierung des Sexualstrafrechts ab.

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über die Verschärfung des Sexualstrafrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Umsetzung der Nein-heißt-Nein-Lösung ist überfällig.
Bereits vor einem Jahr haben wir einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, nach dem der erkennbare entgegenstehe Wille des Opfers als entscheidendes Kriterium für die Strafbarkeit ausreicht. Die Schutzlücken, die unser deutsches Strafrecht in diesem Bereich aufweist, sind nicht länger hinnehmbar und verstoßen gegen internationales Recht. In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vor einigen Wochen waren sich die Expertinnen und Experten ebenfalls weitgehend einig, dass es dringend eines Straftatbestandes im Sexualstrafrecht bedarf, der keine Gewalt oder Nötigung des Täters gegenüber dem Opfer erfordert.

Katja Keul

Katja Keul

Die weiteren Straftatbestände, die die Koalition in ihrem Eckpunktepapier ankündigt, lehnen wir dagegen ab. Anstelle der Einführung Tatbestandes der „sexuellen Belästigung“ muss die überflüssige Erheblichkeitsgrenze des § 184 h Nr. 1 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Für einen Sonderfall der sexuellen Belästigung bliebe dann kein Raum, wenn alle sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers in der Rechtsprechung als erheblich eingestuft werden. Eines gesonderten Tatbestandes bedarf es dann bei einer konsequenten Ausgestaltung des neuen Grundtatbestandes nicht.

Der weitere angekündigte Tatbestand, der sexuelle Straftaten aus Gruppen speziell unter Strafe stellen soll, ist Symbolgesetzgebung in Reaktion auf die Kölner Silvesternacht. Für Handlungen im Zusammenwirken mit anderen haben wir bereits Vorschriften über Mittäterschaft und Teilnahme – ein scharfes Schwert, das ein hohes Strafmaß erlaubt. Es widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen die Beteiligung an einer Gruppe unabhängig vom Tatvorsatz bestrafen zu wollen.

Ulle Schauws

Ulle Schauws

Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805384.pdf

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Lydia Dr. Polwin-Plass

Promovierte Journalistin und Texterin, spezialisiert auf die Themen Kultur, Wirtschaft, Marketing, Vertrieb, Bildung, Karriere, Arbeitsmarkt, Naturheilkunde und Alternativmedizin. Mehr über Dr. Lydia Polwin-Plass auf ihrer Website: http://www.text-und-journalismus.de